Nicht erst nach einem Todesfall in der Familie sollte man sich Gedanken über erbrechtliche Regelungen machen.
Beugen Sie zukünftigen Streitigkeiten in Ihrer Familie vor und steuern Sie den Übergang Ihres Vermögens durch die rechtzeitige Errichtung eines Testaments oder Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten effektiv selbst.
Der Gesetzgeber hat Ihnen Instrumente für eine Vielzahl von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Wir beraten Sie wie Sie diese effektiv nutzen können um Ihre individuellen Vorstellungen zum Verbleib Ihres Vermögens nach Ihrem Tod durchzusetzen.
So können zum Beispiel durch die Benennung von Vorerben und Nacherben Vermögenswerte teilweise über Generationen hinweg im Familienbesitz gehalten werden.
Die Durchführung einer Testamentsvollstreckung, welche bereits durch den Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgen muss, ist nicht nur sinnvoll bei der Auseinandersetzung der Erbmasse bei mehreren Erben, sie trägt unter Umständen auch dafür Sorge, dass Ihre Vorstellungen bei der Erbverteilung oder der Erbauseinandersetzung tatsächlich umgesetzt werden. Zudem kann die Testamentsvollstreckung in Verbindung mit Vor- und Nacherbschaftsregelungen dazu dienen Vermögenswerte vor dem Zugriff von Gläubigern eines verschuldeten oder bedürftigen Erben zu schützen, zum Beispiel in Form eines sogenannten Behindertentestaments, bzw. eines sogenannten Bedürftigentestaments.
Durch einen Erbvertrag können auch unverheiratete Paare, denen die Möglichkeiten der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nicht zur Verfügung stehen, sowie sonstige Personenkonstellationen untereinander verbindliche Regelungen für den Todesfall treffen.
Durch Vermächtnisse können Sie einzelne Vermögenswerte oder Vermögensgegenstände im Falle Ihres Todes bestimmten Personen oder Institutionen zukommen lassen.
Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für sich, Ihre Angehörigen und Freunde für den Fall einer alters-, krankheits-, oder unfallbedingten Betreuungs- oder Hilfsbedürftigkeit durch die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne.
Unser Tipp: Immer mehr Rechtsschutzversicherungen übernehmen für die anwaltliche Beratung bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zumindest einen Teil der hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten. Frage Sie diesbezüglich bitte bei Ihrer Rechtsschutz-versicherung nach.
Aber auch nach dem Erbfall sind Sie als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer mit allen Ihren erbrechtlichen Fragen bei uns in guten Händen.
Wir beraten und betreuen Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, bei Streitigkeiten zwischen den Erben und helfen Ihnen bei der Abwehr oder bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Pflichtteils-ergänzungsansprüchen.
Wir erstellen oder überprüfen für Sie die für eine Auskunft erforderlichen Nachlassverzeichnisse und führen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite und den Gerichten.
Wir sind somit Ihr engagierter und kompetenter Partner für alle Erbrechts-angelegenheiten.
Durch einen Erbvertrag können auch unverheiratete Paare, denen die Möglichkeiten der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nicht zur Verfügung stehen, sowie sonstige Personenkonstellationen untereinander verbindliche Regelungen für den Todesfall treffen.
Durch Vermächtnisse können Sie einzelne Vermögenswerte oder Vermögensgegenstände im Falle Ihres Todes bestimmten Personen oder Institutionen zukommen lassen.
Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für sich, Ihre Angehörigen und Freunde für den Fall einer alters-, krankheits-, oder unfallbedingten Betreuungs- oder Hilfsbedürftigkeit durch die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne.
Leistungsspektrum
Bereits vor einem möglichen Erbfall bieten wir Ihnen Hilfe und Beratung bei:
Auch nach einem Erbfall bieten wir Ihnen kompetente und tatkräftige Hilfe bei: