Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kompetent und umfassend in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts. Aufgrund zahlreicher kurzweiliger Fristen und Formvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin dringend zu empfehlen.
So muss z. B. eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingegangen sein.
Auch die Aushandlung von Aufhebungsverträgen oder Abfindungsvereinbarungen sollte, wegen teils erheblicher Nachteile, welche sich aufgrund fehlerhafter oder „unglücklicher“ Formulierungen auf dem Gebieten des Steuerrechts oder des Sozialrechts, z. B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, ergeben können, durch einen Rechtsanwalt oder durch eine Rechtsanwältin durchgeführt oder zumindest begleitet werden.
Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Nowack auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts als verlässliche Berater und Verhandlungsführer zur Seite und bietet Ihnen die notwendige Sicherheit.