Ehe- und Familienrecht:

Die Probleme einer Ehescheidung sind vielfältig und aufgrund der starken emotionalen Belastung nicht mit anderen Zivilrechtlichen Verfahren vergleichbar.

Gerade in diesen Verfahren ist es sinnvoll, wenn man bereits im Vorfeld einen kompetenten, vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite weiß.

Durch eine zügige Bearbeitung und engagierte fachanwaltliche Betreuung während der Trennung bzw. des Scheidungsverfahrens soll erreicht werden, dass ihre Belastung so gering wie möglich gehalten wird.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, die sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner, im Scheidungsverfahren, aber auch in Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften ergeben:

• Trennung und Scheidung: Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung

• Durchsetzung Ihres Sorgerechts und Umgangsrechts

• Unterhaltsansprüche von Kindern, Ehegatten, Eltern durchsetzen bzw. abwehren.

• Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung