Unser Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten Sie im Ehe- und Familienrecht vollumfänglich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zum Beispiel bei:
- Scheidung
- Durchsetzung Ihres Sorgerechts & Umgangsrechts
- Unterhaltsansprüche von Kindern, Ehegatten, Eltern durchsetzen bzw. abwehren.
- Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftsrecht
- Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft
- Internationale Scheidungen
- Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Recht der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft.
- Ansprüche des Sozialamts bzw. gegen das Sozialamt (Sozialhilferückgriff,Grundsicherung).