Erbrecht
Das Erbrecht wird nicht erst relevant mit dem Erbfall, denn Erbrecht bedeutet nicht nur erben sondern auch vererben.
Beugen Sie zukünftigen Streitigkeiten vor und steuern Sie den Übergang Ihres Vermögens effektiv selbst durch die rechtzeitige Errichtung eines Testaments oder eine Übertragung schon zu Lebzeiten. Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit durch eine Vorsorge- und Patientenvollmacht für den Fall einer altersbedingten Betreuungsbedürftigkeit oder Hilfsbedürftigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Wir beraten Sie gerne.
Aber auch nach dem Erbfall sind Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter mit all Ihren erbrechtlichen Fragen bei uns in guten Händen. Wir betreuen Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, bei Streitigkeiten zwischen den Erben und helfen Ihnen bei der Abwehr oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Wir sind Ihr engagierter und kompetenter Partner für alle Erbrechtsangelegenheiten. Eine Übersicht über unser Leistungsspektrum im Bereich des Erbrechts finden Sie hier.